FlyStart Solutions
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

FlyStart Solutions GbR
Bautzner Str. 13B
01099 Dresden
Deutschland

Vertreten durch die Gesellschafter: Elias Müller, Anastasia Ishchenko

E-Mail: info@flystart-solutions.com
Telefon: +49 174 8109928
Steuernummer: 202/156/01103

Stand: 07. Mai 2026


Inhaltsverzeichnis

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Geltungsbereich und Vertragspartner
  2. Änderungen der AGB
  3. Vertragsschluss
  4. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss
  5. Mitwirkungspflichten des Kunden
  6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
  7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
  8. Fremdleistungen und Subunternehmer
  9. Referenznennung
  10. Geheimhaltung
  11. Gewährleistung
  12. Haftung
  13. Datenschutz
  14. Elektronische Kommunikation

II. Besondere Bestimmungen für die Erstellung von Webseiten, Online-Shops und Apps

  1. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
  2. Abnahme
  3. Nutzungsrechte am Arbeitsergebnis

III. Besondere Bestimmungen für Webhosting und E-Mail-Hosting

  1. Vertragsgegenstand
  2. Leistungen des Providers und Verfügbarkeit
  3. Pflichten des Kunden bei Hostingleistungen
  4. Vergütung bei Hostingleistungen
  5. Laufzeit und Kündigung Hosting

IV. Besondere Bestimmungen für Domain-Registrierung

  1. Geltungsbereich und Verhältnis zum Registrar
  2. Owner-C und Inhaberschaft
  3. Domainverwaltung und Transfer

V. Besondere Bestimmungen für E-Mail-Archivierung

  1. Vertragsgegenstand und Leistung
  2. Laufzeit und Datenherausgabe

VI. Besondere Bestimmungen für Support und Wartung

  1. Leistungsumfang und Service Level
  2. Ausschluss von Leistungen

VII. Schlussbestimmungen

  1. Schriftform, salvatorische Klausel, Gerichtsstand

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen der FlyStart Solutions GbR, Bautzner Str. 13B, 01099 Dresden (nachfolgend „FlyStart" oder „Anbieter") und dem Kunden über die in diesen AGB beschriebenen Leistungen geschlossen werden.

(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Als Unternehmer im Sinne dieser AGB gelten insbesondere auch Vereine, sofern sie im Rahmen ihrer wirtschaftlichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als FlyStart ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn FlyStart in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.

(4) Die AGB gelten in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass FlyStart in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müsste.

(5) Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Änderungen der AGB

(1) FlyStart ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist (z. B. Änderung der Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, technische Änderungen, Lücken in den AGB) und die Änderungen den Kunden nicht unzumutbar benachteiligen.

(2) Die geänderten AGB werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Änderungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn dieser ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. FlyStart wird den Kunden in der Mitteilung auf diese Folge ausdrücklich hinweisen.

(3) Widerspricht der Kunde fristgerecht, steht beiden Parteien das Recht zur ordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bisherigen AGB unverändert weiter.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Angebote von FlyStart sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. FlyStart ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Sämtliche Preisangaben sind Endpreise; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen und ist in den Preisen nicht enthalten. Sollte FlyStart künftig zur Regelbesteuerung wechseln, gelten die Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer; FlyStart wird den Kunden hierüber rechtzeitig in Textform informieren.

(2) Sofern ein Angebot ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet ist, ist es 30 Kalendertage ab Angebotsdatum bindend, sofern nichts Abweichendes vermerkt ist.

(3) Die Beauftragung durch den Kunden kann in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Unterzeichnung eines konkreten Einzelvertrags erfolgen. Der Vertrag kommt mit schriftlicher oder textlicher Auftragsbestätigung durch FlyStart oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(4) Für den Inhalt des Vertrags ist die Auftragsbestätigung von FlyStart maßgeblich. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 4 Leistungsänderungen nach Vertragsschluss

(1) Änderungsverlangen des Kunden nach Vertragsschluss sind FlyStart in Textform mitzuteilen. FlyStart prüft die Auswirkungen des Änderungsverlangens auf den Leistungsumfang, die Vergütung, den Zeitplan und weitere Vertragsinhalte.

(2) FlyStart übermittelt dem Kunden innerhalb von zehn Arbeitstagen ein Angebot zur Umsetzung der gewünschten Änderung oder eine begründete Ablehnung, sofern die Änderung nicht zumutbar ist.

(3) Das Änderungsverlangen gilt als vereinbart, wenn der Kunde das Angebot von FlyStart binnen sieben Kalendertagen in Textform annimmt. Andernfalls verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

(4) FlyStart ist berechtigt, die Bearbeitung bis zur Einigung über das Änderungsverlangen auszusetzen. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend der durch das Änderungsverlangen verursachten Verzögerung.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, FlyStart im zur Leistungserbringung erforderlichen Umfang zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere:

  1. die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Videos, Dokumente etc.) in einem verwendbaren Format,
  2. die Benennung eines verbindlichen Ansprechpartners mit Entscheidungskompetenz,
  3. die zeitnahe Beantwortung von Rückfragen und Freigabe von Zwischenergebnissen, in der Regel innerhalb von fünf Arbeitstagen,
  4. die Bereitstellung erforderlicher Zugänge (z. B. zu Hosting-, Domain- oder Drittsystem-Accounts) sowie die vertrauliche Behandlung eigener Zugangsdaten.

(2) Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung und Weitergabe aller FlyStart überlassenen Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Schriften, Musik, Videos) in der vorgesehenen Nutzungsform berechtigt ist und die Inhalte nicht gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Verbote verstoßen.

(3) Verletzt der Kunde die Zusicherung nach Absatz 2, stellt er FlyStart von allen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei.

(4) Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend. Den Mehraufwand kann FlyStart auf Basis der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste zusätzlich abrechnen.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung oder aus der jeweils gültigen Preisliste von FlyStart. Es gilt § 3 Abs. 1 Satz 2 und 3 dieser AGB.

(2) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) FlyStart ist berechtigt, bei Projekten mit einem Gesamtvolumen über 1.000 EUR eine Anzahlung in Höhe von 30 % bis 50 % der Gesamtvergütung bei Auftragsbestätigung und weitere Raten nach Projektfortschritt in Rechnung zu stellen.

(4) Wiederkehrende Leistungen (insbesondere Hosting, E-Mail-Archivierung, Wartung, Support-Pakete) werden grundsätzlich im Voraus für den jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraum (monatlich, quartalsweise oder jährlich) in Rechnung gestellt.

(5) Bei Zahlungsverzug ist FlyStart berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen und nach angemessener Fristsetzung laufende Leistungen (insbesondere Hosting, Domain, Support) vorübergehend einzustellen. Ausgenommen hiervon sind Leistungen der E-Mail-Archivierung gemäß Abschnitt V dieser AGB, sofern und soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden (insbesondere §§ 146, 147 AO, §§ 257 HGB) betroffen sind; in diesem Fall beschränkt sich FlyStart auf die Aufrechterhaltung des reinen Archivzugangs bis zur Klärung des Zahlungsverzugs. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

(6) Die Aufrechnung gegen Forderungen von FlyStart ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(7) FlyStart ist berechtigt, die Preise für wiederkehrende Leistungen einmal pro Kalenderjahr, frühestens jedoch zwölf Monate nach Vertragsbeginn, anzupassen, um gestiegene Kosten (insbesondere für Serverinfrastruktur, Lizenzen, Personal) weiterzugeben. Die Preisanpassung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform mitgeteilt. Bei einer Erhöhung um mehr als 10 % hat der Kunde das Recht, den betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung außerordentlich zu kündigen.

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle von FlyStart im Rahmen der Auftragserfüllung geschaffenen Werke (insbesondere Designs, Entwürfe, Grafiken, Layouts, Quellcode, Konzepte, Texte) sind urheberrechtlich geschützt. Die Bestimmungen des Urheberrechts gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.

(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen einfachen, nicht ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte am konkreten Arbeitsergebnis. Eine weitergehende oder exklusive Rechteeinräumung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und angemessener Zusatzvergütung.

(3) Das Recht zur Bearbeitung oder Weiterentwicklung des Arbeitsergebnisses, zur Weitergabe an Dritte oder zur Unterlizenzierung wird, soweit nicht individuell vereinbart, nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs eingeräumt.

(4) Konzepte, Entwürfe und Zwischenergebnisse, die nicht in das finale Arbeitsergebnis eingeflossen sind, verbleiben im Eigentum und in den Rechten von FlyStart.

(5) Eingesetzte Drittkomponenten (z. B. CMS wie WordPress, Bibliotheken, Frameworks, Stock-Medien, Schriftarten) unterliegen den Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers. FlyStart weist auf eingesetzte Komponenten und deren Lizenzen auf Verlangen hin.

(6) FlyStart behält sich vor, nicht-exklusive Rechte an allgemein verwendbaren Programmierbausteinen, Modulen und Standardlösungen (z. B. wiederverwendbare Code-Snippets, Frameworks) zurückzubehalten und für andere Projekte einzusetzen.

§ 8 Fremdleistungen und Subunternehmer

(1) FlyStart ist berechtigt, zur Auftragserfüllung Subunternehmer einzusetzen. Für deren Leistungen haftet FlyStart wie für eigenes Handeln.

(2) Soweit zur Leistungserbringung Fremdleistungen erforderlich sind (z. B. Domainregistrierungen, Lizenzerwerbe, Stockmedien, Drittdienste), beschafft FlyStart diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und stellt die Kosten dem Kunden gemäß der vereinbarten Vergütung weiter. Eine Ausnahme bildet die Eintragung des Kunden als Domaininhaber (Owner-C) gemäß § 24 dieser AGB; hierfür übermittelt FlyStart die vom Kunden bereitgestellten Daten an die jeweilige Vergabestelle.

§ 9 Referenznennung

FlyStart ist berechtigt, erbrachte Leistungen zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Dies umfasst die Nennung des Kundennamens, die Darstellung des Arbeitsergebnisses (z. B. Screenshots, Projektbeschreibung) und die Verwendung von Logos auf der eigenen Webseite, in Portfolios und in Werbematerialien. Darüber hinaus ist FlyStart berechtigt, im Footer der erstellten oder gehosteten Website einen dezenten Hinweis mit Verlinkung auf die eigene Webseite zu platzieren (z. B. „Webdesign by FlyStart Solutions"). Der Kunde kann der Referenznennung und/oder der Footer-Verlinkung jederzeit einzeln in Textform widersprechen; bereits gedruckte Materialien sind von einem Widerspruch nicht erfasst.

§ 10 Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, von denen sie im Rahmen der Vertragsbeziehung Kenntnis erlangen, geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.

(2) Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit aus den Umständen erkennbar ist, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Informationen, Kundendaten, Preise und Vertragsinhalte.

(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht für einen Zeitraum von drei Jahren über die Beendigung des Vertrags hinaus fort.

(4) Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, bei einer Partei bereits vor Offenlegung rechtmäßig bekannt waren, von einer Partei unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offenzulegen sind.

§ 11 Gewährleistung

(1) FlyStart leistet Gewähr für die vertragsgemäße Beschaffenheit der erbrachten Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei Werkleistungen (insbesondere Erstellung von Webseiten, Shops und Apps) gelten die §§ 631 ff. BGB. Bei Dienstleistungen (insbesondere Support und Wartung) gelten die §§ 611 ff. BGB.

(3) Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Entdeckung, in Textform und mit nachvollziehbarer Beschreibung zu rügen. Für Unternehmer gilt zudem § 377 HGB.

(4) FlyStart hat das Recht zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung nach eigener Wahl. Schlägt die Nacherfüllung nach zweimaligem Versuch fehl, ist sie unmöglich oder wird sie ernsthaft und endgültig verweigert, kann der Kunde die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen.

(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Werkleistungen zwölf Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist und im Fall des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.

(6) Die Gestaltungsfreiheit von FlyStart im Rahmen des Auftrags bleibt unberührt. Reklamationen hinsichtlich rein künstlerischer oder geschmacklicher Gestaltung nach erfolgter Freigabe sind ausgeschlossen.

§ 12 Haftung

(1) FlyStart haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Rahmen übernommener Garantien.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FlyStart nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) In allen anderen Fällen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von FlyStart.

(5) Die regelmäßige Sicherung des Systems (Backups) gehört nur dann zu den Leistungspflichten von FlyStart, wenn dies durch einen gesonderten Wartungsvertrag vereinbart wurde. Hat der Kunde keinen entsprechenden Wartungsvertrag abgeschlossen, haftet FlyStart nicht für Datenverlust, es sei denn, der Verlust beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens FlyStart. In jedem Fall ist die Haftung für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

(6) FlyStart haftet nicht für Schäden, die durch Ausfälle oder Störungen bei vorgelagerten Dienstleistern (insbesondere Hoster, Domainregistrar, Zertifizierungsstellen, Zahlungsdienstleister) entstehen, sofern FlyStart die Auswahl des Dienstleisters mit der gebotenen und branchenüblichen Sorgfalt getroffen hat.

§ 13 Datenschutz

(1) FlyStart verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der DSGVO, des BDSG und sonstiger anwendbarer datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website von FlyStart.

(2) Soweit FlyStart im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Ohne AVV dürfen keine personenbezogenen Daten Dritter an FlyStart zum Zweck der Verarbeitung übermittelt werden, außer es liegt ein anderer Erlaubnistatbestand vor.

§ 14 Elektronische Kommunikation

(1) Der Kunde erklärt sich mit der vertragsbezogenen Kommunikation per E-Mail einverstanden und benennt hierfür eine regelmäßig geprüfte E-Mail-Adresse.

(2) FlyStart übernimmt keine Haftung für die Sicherheit unverschlüsselt übermittelter E-Mail-Daten. Wünscht der Kunde verschlüsselte Kommunikation (z. B. PGP, S/MIME), teilt er dies rechtzeitig mit; hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass E-Mails von FlyStart nicht durch Spamfilter blockiert werden, und prüft auch seinen Spam-Ordner regelmäßig.


II. Besondere Bestimmungen für die Erstellung von Webseiten, Online-Shops und Apps

§ 15 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand dieser Bestimmungen ist die Erstellung von Webseiten, Online-Shops, Webanwendungen und mobilen Apps (gemeinsam „Arbeitsergebnis") durch FlyStart für den Kunden.

(2) Der konkrete Leistungsumfang, Zeitplan, Meilensteine und die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, dem Angebot oder der Leistungsbeschreibung.

(3) Rechtliche Inhalte wie Impressum, Datenschutzerklärung, AGB oder Cookie-Hinweise werden von FlyStart nur technisch eingebunden. Für die inhaltliche Richtigkeit und Rechtskonformität dieser Texte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. FlyStart empfiehlt, diese Inhalte durch einen Rechtsanwalt oder einen spezialisierten Dienst erstellen zu lassen.

(4) Sofern nichts anderes vereinbart ist, umfasst die Leistung keine Suchmaschinenoptimierung (SEO) über technische Grundlagen hinaus, keine Inhaltspflege nach Fertigstellung, keine laufende Erweiterung oder Aktualisierung und keine Schulung des Kunden.

(5) Maßgeblich für die Beschaffenheit der erstellten Arbeitsergebnisse ist ausschließlich die im Einzelvertrag oder in der Leistungsbeschreibung (z. B. Pflichtenheft) vereinbarte Leistungsdefinition. Eine darüber hinausgehende Funktionalität, Kompatibilität zu nicht ausdrücklich genannten Systemen oder die Eignung für einen bestimmten, vom Kunden vorausgesetzten, aber nicht vertraglich fixierten Zweck wird nicht geschuldet.

§ 16 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung des Arbeitsergebnisses stellt FlyStart dieses dem Kunden zur Abnahme bereit. Die Abnahme erfolgt durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls oder durch ausdrückliche Erklärung in Textform.

(2) Der Kunde wird das Arbeitsergebnis unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung, prüfen und die Abnahme erklären oder begründet verweigern. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.

(3) Das Arbeitsergebnis gilt auch dann als abgenommen, wenn:

  1. der Kunde das Arbeitsergebnis produktiv einsetzt (z. B. durch Freischaltung einer Website oder Veröffentlichung einer App), es sei denn, die Nutzung dient ausschließlich der Abnahmeprüfung, oder
  2. der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist nach Absatz 2 unter Angabe wesentlicher Mängel verweigert, nachdem FlyStart auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.

(4) Die Parteien dokumentieren die Abnahme durch ein Abnahmeprotokoll gemäß dem von FlyStart gestellten Muster.

§ 17 Nutzungsrechte am Arbeitsergebnis

(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde die erforderlichen Rechte gemäß § 7 dieser AGB am Arbeitsergebnis für die Nutzung im vertraglich vorgesehenen Zweck.

(2) Der Kunde ist nach Abnahme und vollständiger Bezahlung berechtigt, das Arbeitsergebnis auch durch Dritte weiterpflegen oder verändern zu lassen. Dies entbindet FlyStart jedoch von jeder weitergehenden Gewährleistung für spätere Eingriffe Dritter.


III. Besondere Bestimmungen für Webhosting und E-Mail-Hosting

§ 18 Vertragsgegenstand

(1) FlyStart stellt dem Kunden Speicherplatz, Rechenleistung und E-Mail-Postfächer zur Verfügung. FlyStart bedient sich hierfür der Serverinfrastruktur von professionellen Drittanbietern bzw. Rechenzentren (nachfolgend „Vorleister").

(2) Die technischen Spezifikationen (Speicherplatz, Traffic, Anzahl E-Mail-Postfächer, Anzahl Datenbanken, PHP-Version etc.) ergeben sich aus der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung.

(3) Der Kunde erkennt an, dass FlyStart die Hostingleistung in der Regel nicht auf eigener Hardware, sondern auf der Infrastruktur von Vorleistern (z. B. im Reseller-Modell) erbringt. FlyStart tritt gegenüber dem Kunden als alleiniger Vertragspartner auf; ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Vorleister kommt nicht zustande.

§ 19 Leistungen des Providers und Verfügbarkeit

(1) FlyStart schuldet eine jährliche Gesamtverfügbarkeit der Hostingleistung von 99,0 % im Jahresmittel am Übergabepunkt des Rechenzentrums des Vorleisters.

(2) Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden:

  1. planmäßige Wartungsarbeiten, die FlyStart oder der Vorleister nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchführen,
  2. Störungen aufgrund höherer Gewalt oder Ursachen außerhalb des Einflussbereichs von FlyStart oder des Vorleisters,
  3. Störungen, die durch den Kunden oder Dritte zu vertreten sind (z. B. fehlerhafte Skripte, Überlastung durch Kundenanwendungen).

(3) Das reine Webhosting-Paket beinhaltet keine vom Kunden abrufbaren oder individuell wiederherstellbaren Backups. Die Anfertigung regelmäßiger Backups und deren Vorhaltung für Wiederherstellungsfälle ist ausschließlich Gegenstand eines separat abzuschließenden Support- und Wartungsvertrags. Beauftragt der Kunde keinen solchen Vertrag, erfolgt keine Sicherung der Daten durch FlyStart.

(4) FlyStart ist berechtigt, den Vorleister zu wechseln, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und der neue Vorleister mindestens die gleiche Leistungsqualität bietet. FlyStart wird den Kunden über einen Wechsel mindestens vier Wochen vorher in Textform informieren.

§ 20 Pflichten des Kunden bei Hostingleistungen

(1) Der Kunde ist für die von ihm auf dem Hosting-Speicherplatz abgelegten Inhalte allein verantwortlich. Er versichert, dass diese Inhalte nicht gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde ist insbesondere für das Vorhalten eines vollständigen und rechtskonformen Impressums gemäß § 5 DDG / § 18 MStV sowie einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Datenschutzerklärung auf seiner Website allein verantwortlich.

(2) Dem Kunden ist insbesondere untersagt, Inhalte zu speichern oder über die Hosting-Infrastruktur zu verbreiten, die:

  1. strafrechtliche Vorschriften verletzen (z. B. Volksverhetzung, Kinder- und Jugendschutzvorschriften),
  2. Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen,
  3. Schadsoftware enthalten oder zur Verbreitung von Schadsoftware geeignet sind,
  4. der Begehung von Straftaten dienen oder Straftaten vorbereiten (z. B. Phishing-Seiten),
  5. die Infrastruktur von FlyStart oder des Vorleisters gefährden oder übermäßig belasten (z. B. durch fehlerhafte Skripte, Spam-Versand, DDoS).

(3) Bei Verstoß gegen Absatz 2 ist FlyStart nach vorheriger Abmahnung, in dringenden Fällen auch ohne Abmahnung, berechtigt, die betroffenen Inhalte zu sperren oder zu löschen und den Zugang zum Hosting vorübergehend zu deaktivieren. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, ihm überlassene Zugangsdaten (z. B. für E-Mail-Postfächer oder den CMS-Administrationsbereich) sicher aufzubewahren, ausreichend starke Passwörter zu verwenden und Dritten keinen unbefugten Zugriff zu ermöglichen.

(5) Der Kunde stellt FlyStart von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Verletzung der Pflichten nach diesem Paragraphen ergeben, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

(6) FlyStart stellt die Hostingleistung als Managed-Service zur Verfügung. Der Kunde erhält, sofern nicht im Einzelfall zwingend erforderlich und gesondert vereinbart, keinen direkten Zugriff auf den Server (kein FTP-, SSH- oder direkter Datenbankzugriff). Die Einspielung von Änderungen oder Plugins erfolgt ausschließlich durch FlyStart im Rahmen des vereinbarten Support-Kontingents oder über das für den Kunden bereitgestellte CMS-Backend.

§ 21 Vergütung bei Hostingleistungen

(1) Die Vergütung für Hostingleistungen wird im Voraus für den jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraum (monatlich, quartalsweise oder jährlich) in Rechnung gestellt.

(2) § 6 Abs. 7 dieser AGB gilt entsprechend.

§ 22 Laufzeit und Kündigung Hosting

(1) Der Hostingvertrag läuft ab dem im Einzelvertrag vereinbarten Zeitpunkt für die dort genannte Mindestlaufzeit. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate.

(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er kann dann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für FlyStart liegt insbesondere vor, wenn:

  1. der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsentgelten trotz Mahnung in Verzug ist,
  2. der Kunde nachhaltig gegen die Pflichten nach § 20 verstößt,
  3. der Vorleister seinerseits den Vertrag mit FlyStart aus vom Kunden zu vertretenden Gründen kündigt.

(4) Mit Beendigung des Hostingvertrags ist FlyStart nach einer Karenzfrist von 14 Kalendertagen berechtigt, die Daten und E-Mail-Postfächer des Kunden zu löschen. Da FlyStart die Hostingleistungen als Managed-Service ohne direkten Serverzugriff des Kunden erbringt (vgl. § 20 Abs. 6), ist eine eigenständige vollständige Sicherung der Website-Daten durch den Kunden nicht möglich. Auf Anforderung übergibt FlyStart dem Kunden bei Vertragsende eine Kopie der Website-Daten (z. B. Datenbank-Dump und Dateisystem). FlyStart ist berechtigt, vor der Übergabe agentureigene Lizenzen und API-Keys aus dem System zu entfernen. Die Aufbereitung, Herausgabe oder eine aktive Migrationsunterstützung durch FlyStart erfolgt gegen gesonderte Vergütung auf Basis des bei Beendigung gültigen Stundensatzes.


IV. Besondere Bestimmungen für Domain-Registrierung

§ 23 Geltungsbereich und Verhältnis zum Registrar

(1) FlyStart registriert Domains für den Kunden über vorgelagerte Registrare bzw. Partnerunternehmen (Dienstleister). Die Registrierung erfolgt stets nach Maßgabe der Vergaberichtlinien und Bedingungen der jeweiligen nationalen oder internationalen Vergabestelle (z. B. DENIC für .de-Domains, ICANN für generische TLDs).

(2) Neben diesen AGB gelten die jeweiligen Registrierungsbedingungen der zuständigen Vergabestelle sowie die Bedingungen des jeweils von FlyStart eingesetzten Registrars. FlyStart stellt dem Kunden diese Bedingungen auf Anfrage zur Verfügung oder verweist auf die öffentlich zugänglichen Fassungen.

§ 24 Owner-C und Inhaberschaft

(1) Der Kunde wird bei jeder auf seinen Wunsch registrierten Domain als Domaininhaber (Owner-C / Registrant) bei der Vergabestelle eingetragen. FlyStart wird zusätzlich als administrativer Ansprechpartner (Admin-C) sowie als technischer Ansprechpartner (Tech-C) eingetragen, sofern die jeweilige Vergabestelle dies zulässt.

(2) Der Kunde stimmt zu, dass seine Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) als Inhaberdaten an die jeweilige Vergabestelle übermittelt und – soweit von der Vergabestelle vorgesehen – über die WHOIS-Datenbank veröffentlicht werden.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Inhaberdaten aktuell zu halten und Änderungen (insbesondere Anschrift, E-Mail) unverzüglich an FlyStart mitzuteilen. Für Schäden oder Domainverluste aufgrund veralteter Inhaberdaten haftet der Kunde selbst.

(4) Der Kunde versichert, zur Registrierung und Nutzung der gewünschten Domain berechtigt zu sein und keine Rechte Dritter (insbesondere Namens-, Marken- oder Wettbewerbsrechte) zu verletzen. Er stellt FlyStart von allen Ansprüchen Dritter aufgrund der Domainregistrierung oder -nutzung frei.

§ 25 Domainverwaltung und Transfer

(1) FlyStart verwaltet die vom Kunden beauftragten Domains (z. B. Nameserver-Einstellungen, DNS-Records, Verlängerungen). FlyStart ist berechtigt, die Verlängerung registrierter Domains zum jeweiligen Ablauftermin in Übereinstimmung mit dem vereinbarten Leistungsumfang durchzuführen.

(2) Bei Beendigung des Vertrags steht dem Kunden das Recht zu, die Domain zu einem anderen Registrar zu transferieren (Providerwechsel / KK-Antrag). FlyStart wird den Kunden hierbei unterstützen und erforderliche Informationen (insbesondere Auth-Codes) innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Anforderung bereitstellen.

(3) Wird die Domain nicht vor Vertragsende transferiert oder gekündigt, kann FlyStart die Domain nach den Vorgaben der Vergabestelle freigeben oder löschen. Die daraus resultierenden Risiken und Kosten trägt der Kunde.

(4) Die Vergütung für Domainregistrierung und -verlängerung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Die Kosten werden jährlich im Voraus abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.


V. Besondere Bestimmungen für E-Mail-Archivierung

§ 26 Vertragsgegenstand und Leistung

(1) FlyStart bietet dem Kunden die revisionssichere E-Mail-Archivierung an. Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung, Einrichtung und laufende Administration des Archivierungsdienstes. FlyStart bedient sich für die technische Bereitstellung spezialisierter Drittanbieter (nachfolgend „Vorleister").

(2) Der genaue Leistungsumfang (Speichervolumen, Aufbewahrungsfristen, Anzahl Postfächer, Supportumfang) ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. der Leistungsbeschreibung.

(3) Der Kunde erkennt an, dass die technische Erbringung der Archivierungsleistung durch den jeweiligen Vorleister erfolgt. Neben diesen AGB gelten die jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbedingungen des Vorleisters, auf die FlyStart den Kunden auf Anfrage hinweist.

(4) Die Prüfung der steuer-, handels- und datenschutzrechtlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere §§ 146, 147 AO, §§ 257 HGB, GoBD) sowie die organisatorische Umsetzung im Unternehmen des Kunden (z. B. Verfahrensdokumentation, Definition von Zugriffsrechten) obliegt vollumfänglich dem Kunden. FlyStart leistet hierbei keine Steuer- oder Rechtsberatung.

(5) Haftungsausschluss für Inhalte und Compliance: FlyStart erbringt im Rahmen der Archivierung ausschließlich die technische Bereitstellung, Einrichtung und laufende Administration des Archivierungsdienstes. FlyStart nimmt keine inhaltliche Prüfung der archivierten Daten vor und hat keine Kenntnis von deren Inhalt. FlyStart übernimmt ausdrücklich keine Gewährleistung oder Haftung dafür, dass die eingesetzte Archivierungslösung den spezifischen gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen des Kunden (insbesondere der GoBD) im Einzelfall genügt. Die Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der archivierten Daten liegt ausschließlich beim Kunden.

§ 27 Laufzeit und Datenherausgabe

(1) § 22 Abs. 1 bis 3 dieser AGB gelten für die E-Mail-Archivierung entsprechend.

(2) Bei Beendigung des Vertrags erhält der Kunde auf Anforderung eine Kopie der archivierten Daten in einem gängigen Format (z. B. PST, EML, ZIP). Die Rückgabe erfolgt gegen gesonderte Vergütung auf Basis des dann gültigen Stundensatzes. Die genauen technischen und zeitlichen Modalitäten der Exportfunktion richten sich nach den technischen Möglichkeiten des jeweils eingesetzten Archivierungssystems.

(3) Nach Ablauf einer Karenzfrist von 30 Kalendertagen ab Vertragsende ist FlyStart berechtigt, die Löschung der archivierten Daten beim Vorleister zu veranlassen. Da der Kunde systembedingt keinen eigenen Voll-Export durchführen kann, obliegt es ihm, rechtzeitig vor Ablauf der Frist die Datenherausgabe gemäß Absatz 2 bei FlyStart anzufordern.


VI. Besondere Bestimmungen für Support und Wartung

§ 28 Leistungsumfang und Service Level

(1) FlyStart erbringt Support- und Wartungsleistungen im Rahmen des jeweils vereinbarten Wartungsvertrags. Die konkreten Leistungen (z. B. Updates, Sicherheitspatches, inhaltliche Änderungen, Stundenkontingent, Reaktionszeiten) ergeben sich aus dem Einzelvertrag.

(2) Reaktionszeiten sind Zeiten zur ersten fachlichen Rückmeldung, keine Zeiten zur vollständigen Fehlerbehebung, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Reaktionszeiten werden nur innerhalb der vereinbarten Servicezeiten berechnet. Die konkreten Servicezeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder Service Level Agreement (SLA). Sofern im Einzelfall keine abweichenden Servicezeiten vereinbart wurden, gelten als Servicezeiten Werktage (Montag bis Freitag, ausgenommen bundesweite Feiertage sowie gesetzliche Feiertage im Bundesland Sachsen) von 10:00 bis 16:00 Uhr.

(3) Ein nicht verbrauchtes Stundenkontingent innerhalb eines Wartungspakets verfällt am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

§ 29 Ausschluss von Leistungen

(1) Nicht zum Leistungsumfang gehören, sofern nicht ausdrücklich vereinbart:

  1. Entwicklung neuer Funktionen, die über die reine Fehlerbeseitigung oder Pflege hinausgehen,
  2. Schulung und Beratung,
  3. Behebung von Fehlern, die durch Eingriffe des Kunden oder Dritter in das Arbeitsergebnis verursacht wurden,
  4. Behebung von Fehlern, die auf fehlerhafter Nutzung, unsachgemäßer Administration oder unzureichender IT-Infrastruktur des Kunden beruhen,
  5. Wiederherstellung von Inhalten oder Konfigurationen, die durch Kunden- oder Drittverschulden verloren gegangen sind,
  6. die Behebung von Fehlern, Inkompatibilitäten oder Funktionsausfällen, die durch Updates von Drittanbieter-Software (z. B. CMS-Core-Updates, Plugins, Themes) entstehen, sofern das Update nicht von FlyStart fehlerhaft durchgeführt wurde.

(2) Derartige Zusatzleistungen können gesondert beauftragt und nach dem jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet werden.


VII. Schlussbestimmungen

§ 30 Schriftform, salvatorische Klausel, Gerichtsstand

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Formklausel.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Dresden. FlyStart ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.